Massnahmen gegen Erschütterungen

Der Schienenverkehr ist die wichtigste Ursache von übermässigen Erschütterungen in der Schweiz. Technische Massnahmen gegen die Vibrationen und das dumpfe Grollen versprechen zumindest bei Neubaustrecken Abhilfe.

Schätzungsweise 30'000 Personen in der Nähe von Bahnlinien erleben in ihrer Wohnung regelmässig kleinere Erdbeben, die manchmal von einem dumpfen Grollen begleitet werden. Grund für die störenden Vibrationen, welche sich vom Boden des Raumes auf den ganzen Körper übertragen können, sind häufig durch vorbeifahrende Züge ausgelöste Schwingungen im Untergrund.

Anders als der herkömmliche Lärm breiten sich Erschütterungen und Körperschall nicht hauptsächlich in der Luft, sondern im Erdreich und in festen Körpern aus. Fährt zum Beispiel ein Zug durch einen Tunnel, können seine von den Tunnelwänden und dem darüber liegenden Erdreich übertragenen Vibrationen die Erdoberfläche erreichen und so Gebäude in Schwingung versetzen. Die Schwingungen breiten sich über die Wände im Gebäude auf die Geschossdecken aus und können dann von den Bewohnern als Vibrationen am Körper gespürt werden. Durch die rhythmische Bewegung der Bauteile verändert sich der Luftdruck, was Betroffene als dumpfes Grollen über das Ohr oder teilweise sogar über den Körper wahrnehmen. Dieses Dröhnen wird auch als abgestrahlter Körperschall bezeichnet.

Die Störungen nehmen eher zu

Aufgrund der begrenzten Raumverhältnisse im intensiv genutzten Mittelland sowie in den ebenfalls dicht besiedelten grossen Alpentälern werden Wohnhäuser immer näher an Bahnlinien gebaut. Die Zahl der belästigten Personen nimmt aber auch zu, weil die Bahnen mit neuen Streckenabschnitten - vorab in den Zentren - vermehrt in den Untergrund ausweichen müssen. Zudem wird das Angebot im Schienenverkehr laufend erweitert und somit nimmt die Anzahl der Zugsdurchfahrten zu.

Vielfältige Einflussfaktoren 

Entscheidend für die Intensität der Erschütterungen und des abgestrahlten Körperschalls am Immissionsort sind unter anderem folgende Einflussfaktoren:

  • Gewicht, Geschwindigkeit und Zusammensetzung eines Zuges
  • Zustand von Schienen und Rollmaterial
  • Abstand vom Emissionsort (Quelle)
  • Vorhandensein von Weichen oder Isolierstössen
  • Aufbau/Schichtung des Erdreiches auf dem Übertragungsweg
  • Konstruktion/Bauweise des Gebäudes (baudynamisches Verhalten)

Grenzwerte für Schienenverkehrsanlagen

Gemäss Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes soll der Bund die Immissionsgrenzwerte für Erschütterungen so festlegen, dass Belastungen unterhalb dieser Limiten die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Bis jetzt gibt es allerdings noch keine Ausführungsverordnung. Zum einen ist die Problematik sehr komplex, und anderseits muss vorgängig abgeklärt werden, wie sich die relativ hohen Kosten der Sanierungen finanzieren lassen.

Als Übergangslösung gilt bereits seit 1999 die gemeinsam mit dem Bundesamt für Verkehr BAV erarbeitete Vollzugshilfe für die Beurteilung von Erschütterungen und Körperschall bei Schienenverkehrsanlagen (BEKS).

Elastische Lagerung der Erschütterungsquelle

Zu den wirksamsten Methoden der Emissionsbekämpfung zählt die elastische Lagerung der Erschütterungsquelle. Auf den Neubauabschnitten der Bahn 2000 beispielsweise wurden je nach Situation spezielle Unterschottermatten eingebaut, Schwellensohlen unter die Bahnschwellen montiert oder der Gleiskörper wurde mit effizienten aber aufwendigen Masse-Feder-Systemen ausgestattet. Vorkehrungen zur Schwingungsisolation gibt es auch auf den Strecken der Neuen Alpentransversalen (NEAT) am Lötschberg und Gotthard.

Weitere Emissionsquellen

Die Eisenbahn erzeugt hierzulande etwa drei Viertel aller übermässigen Erschütterungen. Daneben gibt es auch andere Emissionsquellen, die weitere ca. 10'000 Personen belasten. Zu ortsfesten Anlagen wie beispielsweise Tramlinien, schwere industrielle Maschinen, Wasserkraftwerken, grossen Kompressoren und Pumpen kommen vorübergehende Störungen - so zum Beispiel durch Sprengungen, Abbauhämmer, Bohr- und Rammgeräte oder Verdichtungsgeräte auf Baustellen.

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Letzte Änderung 16.06.2023

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