Schallschutzfenster

Der Einbau von Schallschutzfenstern wird von den Behörden im Sinne einer Ersatzmassnahme verfügt. Diese Lösung am Immissionsort drängt sich überall dort auf, wo Lärmminderungen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg entweder nicht in Frage kommen oder übermässige Belastungen zu wenig reduzieren.

Schallschutz mit beschränkter Wirkung

Effiziente Schallschutzfenster dämmen ein möglichst breites Frequenzspektrum. Trotzdem ist ihre Wirkung beschränkt, weil sie den Lärm nur in geschlossenen Räumen reduzieren. Gärten, Balkone oder Zimmer mit geöffneten Fenstern bleiben ungeschützt.

Oft die einzige mögliche Massnahme

Trotz der Schwächen dieser Lösung ist der Schallschutz am Ort des Eintreffens (Immissionsort) oft die einzige Massnahme, um Anwohnern die nötige Ruhe zu verschaffen. Schallschutzfenster kommen in folgenden Situationen zum Einsatz:

  • Die Wirkung der Massnahmen an der Quelle ist zu gering.
  • In höher gelegenen Stockwerken bieten die Lärmschutzwände keinen genügenden Schutz.
  • Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg lassen sich aus Platzgründen oder wegen des Orts- und Landschaftsbilds nicht umsetzen, was vor allem Innerorts vorkommt.

Betroffene Gebiete

Betroffen sind vor allem Wohnliegenschaften in der näheren Umgebung intensiv genutzter Verkehrsanlagen:

  • Hauptverkehrsstrassen in Städten und Agglomerationen mit viel Durchgangsverkehr.
  • Bahnstrecken mit grossem Verkehrsaufkommen, wie der Huckepack-Korridor auf der Nord-Süd-Transitachse, wo vor allem nachts viele lärmige Güterzüge verkehren.
  • Wohnzonen im Umfeld der Landesflughäfen Zürich und Genf.

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Letzte Änderung 27.10.2023

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