Massnahmen zur Luftreinhaltung beim Strassenverkehr

Um den Schadstoffausstoss des Strassenverkehrs zu senken, passt der Bund die Vorschriften über Abgase und Treibstoffqualität laufend dem Stand der Technik an. Auch die Förderung der Benutzung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs sowie die Raumplanung tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei. Mit neuen Antrieben und Technologien können Emissionen vermieden werden.


Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge

Die Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge sind eines der wichtigsten Instrumente zur Senkung der Schadstoffemissionen des Verkehrs. Für folgende Schadstoffe gelten Grenzwerte:

  • Kohlenmonoxid (CO),
  • Kohlenwasserstoffe (HC),
  • Stickoxide (NOX),
  • Partikel (Masse und Anzahl).

Seit 1995 sind die Abgasvorschriften der Schweiz vollständig mit der EU harmonisiert. Von 1982 bis 1995 hatte die Schweiz eigene Grenzwerte, um die lufthygienischen Ziele zu erreichen.

Mit geschlossenen Partikelfiltern können die krebserregenden Feststoffpartikel (Dieselruss) in den Abgasen um 99 % reduziert werden. Deshalb gelten sowohl für neue Personen- und Lieferwagen mit Dieselmotoren und direkteinspritzenden Benzinmotoren als auch für schwere Nutzfahrzeuge (Lastwagen, Busse, Cars) strenge Grenzwerte (Euro 5, Euro VI). Diese können zurzeit nur mit Partikelfiltern eingehalten werden.

Lastwagen mit geringerem Schadstoffausstoss (EURO VI) sind in die günstigste Abgabekategorie der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) eingeteilt. Über diesen Anreiz soll die Feinstaubbelastung weiter sinken.

Die meisten Busse des öffentlichen Verkehrs sind mit Partikelfiltersystemen ausgerüstet. Die Rückerstattung der Mineralölsteuer an Transportunternehmen hängt seit 2008 davon ab, ob die Busse mit Partikelfiltern ausgerüstet sind.

Für Motorräder gelten viel weniger strenge Abgasvorschriften als für Personenwagen. Daher emittieren leichte und schwere Motorräder deutlich mehr Schadstoffe. Für Motorfahrräder (Mofas) bestehen recht strenge Abgasvorschriften. Sie müssen jedoch nicht wie Motorräder die Grenzwerte während fünf Jahren oder über 30'000 km einhalten (keine Dauerhaltbarkeitsanforderungen). Deshalb halten viele Mofas im Betrieb die Grenzwerte nicht ein. Die EU hat einen Fahrplan mit stufenweiser Herabsetzung der Abgasgrenzwerte vorgeschlagen. Dabei sollen ab ca. 2021 für leichte und schwere Motorräder dieselben Abgasvorschriften gelten wie für Personenwagen.

Die Abgasvorschriften regeln auch die Prüfzyklen, um die Abgasemissionen zu kontrollieren. Zudem definieren sie Dauerhaltbarkeitsanforderungen für die Einhaltung der Grenzwerte (über eine gewisse Zeit oder Fahrstrecke). Motorfahrzeuge müssen durch die Strassenverkehrsämter periodisch überprüft werden.

Zusätzlich gibt es alle zwei Jahre eine dezentrale Abgaskontrolle. Fahrzeuge mit einem On-Board-Diagnose-System sind von der Abgaswartungspflicht befreit. Für Motorräder und Motorfahrräder gibt es nur eine periodische Fahrzeugprüfung, keine Abgaskontrolle.

Im Rahmen der periodischen Abgasnachkontrolle wird ab dem 1.1.2023 für Fahrzeuge mit vorgeschriebenem Diesel-Partikelfilter die Partikelanzahl-Messung angewendet werden. Dieses Messverfahren stellt sicher, dass defekte Partikelfilter schnell und zuverlässig erkannt werden.

Medienmitteilung ASTRA vom 28.02.2022

Für die Abgasvorschriften des Strassenverkehrs ist die Abteilung Strassenverkehr im Bundesamt für Strassen ASTRA zuständig.


Emissionsarme Fahrzeuge

Es werden immer wieder neue technische Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung der Emissionen aus dem Individualverkehr entwickelt. Elektroantriebe gelten als Hoffnungsträger für eine emissionsfreie Mobilität. Sie stossen beim Betrieb keine Schadstoffe aus. Die gesamte Umweltauswirkung von Elektrofahrzeugen kann nur mit einer umfassenden Ökobilanz erfasst und mit anderen Fahrzeugen verglichen werden. Bedeutende Faktoren sind die Herstellungsart des verbrauchten Stroms, die Batterie und die Fahrzeugproduktion.

Aufgrund fehlender Daten zur Batterieproduktion und zur Lebensdauer der Batterien kommen verschiedene Studien zu unterschiedlichen Resultaten. Je nach Studie liegen die Umweltbelastungen eines Elektroautos leicht über oder unter jenen eines verbrauchsoptimierten Dieselfahrzeugs.

Treibstoffverbrauch, CO2- und Schadstoffemissionen können durch Hybrid- und Erdgasfahrzeuge gesenkt werden. Sie stossen im Vergleich mit herkömmlichen Fahrzeugen deutlich weniger CO2 aus. Mit einer zusätzlichen Batterie gewinnen Hybridfahrzeuge einen Teil der Bremsenergie zurück. Erdgas wiederum wird praktisch vollständig verbrannt.

Eine im Auftrag des BAFU durchgeführte Studie der Empa hat gezeigt, dass Hybridfahrzeuge in der Stadt und Erdgasfahrzeuge auf der Autobahn deutlich weniger Treibstoff verbrauchen. Im Alltagsbetrieb lassen sich die CO2-Emissionen mit Hybrid- oder Erdgasantrieben gegenüber Benzinantrieben um bis zu 25 % senken.

Auch E-Scooter und Elektrofahrräder können helfen, Treibstoffverbrauch, Schadstoff- und Lärmemissionen zu senken. Das BAFU beteiligte sich am Programm New Ride von Energie Schweiz zur Unterstützung der Markteinführung von Elektrozweirädern in der Schweiz. Damit wurde ein Netzwerk von Gemeinden, Herstellern, Importeuren und Händlern aufgebaut. Unter anderem ermöglichte es den Konsumenten kostenlose Testfahrten. Mittlerweile hat sich NewRide im Bereich Elektrofahrräder zum neutralen Kompetenzzentrum entwickelt.


Klimaanlagen in Personenwagen

Klimaanlagen in Personenwagen benötigen Energie für die Verdichtung des Kühlmittels. Je stärker sie kühlen, desto höher ist ihr Verbrauch. Die Empa untersuchte im Auftrag des BAFU den Mehrverbrauch, der durch solche Klimaanlagen verursacht wird. Die Studie hat gezeigt, dass der Betrieb einer Klimaanlage im Jahresdurchschnitt den Treibstoffverbrauch um über 5 % ansteigen lässt, innerorts gar um rund 10 %. Bis zwei Drittel dieses Zusatzverbrauchs könnten eingespart werden, wenn die Klimaanlagen bei Aussentemperaturen unter 18°C ausgeschaltet werden


Kaltstart-Emissionen

Ein grosser Anteil der flüchtigen organischen Verbindungen (HC) und Kohlenmonoxidemissionen (CO) von Personenwagen entstehen beim Start des kalten Motors, vor allem bei tiefen Aussentemperaturen. Das BAFU unterstützt die Untersuchungen der Empa zu den Kaltstart-Emissionen neuer Fahrzeuge. Zudem unterstützt das BAFU Anstrengungen auf internationaler Ebene zur Verschärfung der Kaltstart-Emissionsvorschriften («Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge» WP.29 der UNECE).


Verkehrspolitik und Raumplanung

Weniger gefahrene Kilometer bedeuten weniger Luftschadstoffe und Umweltbelastungen durch den Verkehr. Der Bund setzt neben der technischen Optimierung von Fahrzeugen auch auf Massnahmen der Verkehrs- und Raumplanung sowie auf finanzielle Anreize. Ziel ist es, die Anzahl und die Distanz der gefahrenen Strecken zu reduzieren.

Der Bund will Teile der Leistung des motorisierten Personen- und Güterverkehrs auf den öffentlichen Verkehr bzw. auf die Schiene verlagern. Die Verrechnung der wahren Kosten der einzelnen Verkehrsträger ist ein wirksames Mittel, diese Verlagerung voranzutreiben. Sie soll helfen, den Luftschadstoffausstoss zu senken und das Verkehrsaufkommen zu begrenzen. Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung tragen auch dazu bei, CO2-Ausstoss, Lärm und die Zerschneidung von Lebensräumen einzudämmen.

Ausgewählte Massnahmen:

Um die Alpen vor den negativen Auswirkungen des Schwerverkehrs zu schützen, verlagert der Bund den Güterschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene. Die LSVA ist ein finanzielles Anreizsystem, das den Strassengüterverkehr besteuert. Es trägt zur Internalisierung der externen Kosten bei. Die Bemessung der LSVA basiert unter anderem auf dem Schadstoffausstoss der Fahrzeuge.

Das Bundesamt für Raumentwicklung verfolgt unter anderem die Ziele, Siedlungen zu verdichten und den Agglomerationsverkehr weniger umweltbelastend abzuwickeln. Ein Instrument dazu ist die umweltverträgliche Gestaltung von Verkehrswegen. Die Luft- und Lärmbelastung in Siedlungen kann gesenkt werden, wenn die Verkehrsräume für Fussgänger und Velofahrende attraktiv sind.

Nachhaltige Gestaltung von Verkehrsräumen im Siedlungsbereich

Cover Nachhaltige Gestaltung von Verkehrsräumen im Siedlungsbereich

Grundlagen für Planung, Bau und Reparatur von Verkehrsräumen. 2011

Mit Informationstechnologien und Telekommunikation können die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen effizient genutzt werden. Systeme, wie etwa das Staumanagement, tragen so zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik bei.

Der Langsamverkehr (Fuss- und Veloverkehr) ist eine sehr umweltfreundliche Fortbewegungsart. Der Bund fördert deshalb den Anteil des Langsamverkehrs am Gesamtverkehr.

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Letzte Änderung 10.01.2024

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