Chemikalien

Chemikalien haben oft Eigenschaften, die Mensch und Umwelt gefährden können. Sie stellen deshalb besondere technische und organisatorische Anforderungen an Sammlung, Transport und Entsorgung.

Farben, Reinigungsmittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel sowie Säuren und Laugen sind einige Kategorien von Chemikalien, die häufig privat, gewerblich und industriell genutzt werden. Viele Stoffe weisen neben den nützlichen auch gefährliche Eigenschaften auf. Herstellung, Handel und Verwendung unterliegen deshalb diversen gesetzlichen Regelungen. Über Gefahren und Verhaltensregeln bei Verwendung und Entsorgung der Stoffe mit ihren sehr unterschiedlichen Eigenschaften gibt die Etikette oder das Sicherheitsdatenblatt Auskunft.

Ökologische Beurteilung

Das Spektrum von Chemikalien reicht von gefährlichen chemisch-physikalischen (z. B. explosiv oder entzündlich) über gesundheitsgefährdende (z. B. ätzend oder giftig) bis zu umweltgefährdenden Stoffen (z. B. ökotoxisch oder wassergefährdend). Für die Umwelt besonders problematische Substanzen dürfen heute nach der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) nicht mehr in Verkehr gebracht werden (z. B. Asbest oder PCB). Dennoch befinden sich noch viele dieser Substanzen in Anlagen, in Bauten oder an Lager. Weitere Gefahrenstoffe, die z. B. giftig, ätzend oder explosionsgefährlich sind, dürfen nach der Chemikalienverordnung nur von gewerblichen Anwendern mit entsprechenden Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt erworben werden.

Separate Sammlung

Die meisten Abfälle von Chemikalien gelten als Sonderabfälle und dürfen nur an dazu berechtige Unternehmen übergeben werden. Produkte, die nach Gebrauch als Sonderabfall entsorgt werden müssen, sind meist mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet. Für Biozide und Pflanzenschutzmittel besteht nach ChemRRV eine explizite Pflicht zur Rückgabe der Produkte.

Haushalte können Chemikalien im Fachhandel, an den Sammelstellen oder an speziellen Sammeltagen der Gemeinde oder des Kantons zurückgeben. Genaue Informationen dazu sind im Abfallkalender der Gemeinde oder bei der kantonalen Fachstelle für Abfall zu finden. Sonderabfälle aus Haushalten sind typischerweise: Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Javelwasser, Entkalker, Lösungsmittel, Verdünner, Quecksilber-Thermometer, Spraydosen, Pflanzenschutzmittel, etc.

Betriebe übergeben Abfälle von gebrauchten Chemikalien an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung. Der Abfall verursachende Betrieb muss die Übergabe von Sonderabfällen mit Begleitscheinen nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) dokumentieren.

Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung nach VeVA:

Entsorgung/Recycling

Das Entsorgungsverfahren richtet sich nach der Art des Abfalls. Grosse Mengen einheitlich zusammengesetzter Abfälle können zum Teil rezykliert werden: Aus Galvanikbädern können Metalle gewonnen, Lösungsmittel, Säuren, und Laugen können regeneriert werden. Andere Verfahren zielen darauf ab, Schadstoffe zu entfernen, um z. B. das Recycling der Verpackung aus Metall zu ermöglichen (Spraydosen, Farbtöpfe usw.). Problematische organische Substanzen lassen sich in der Regel nur in dazu geeigneten thermischen Anlagen unschädlich machen.

Finanzierung

Soweit es sich um gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach dem Chemikaliengesetz handelt, müssen Händler Kleinmengen solcher Abfälle von Privatpersonen kostenlos zurücknehmen. Auch die Entsorgung bei der Sammelstelle bzw. Sammlung der Gemeinde oder des Kantons ist in der Regel kostenlos.

Die Entsorgung von gebrauchten Chemikalien aus Betrieben wird nach dem Verursacherprinzip finanziert.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 05.07.2019

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