Holzasche

Holzaschen entstehen in privaten Haushalten, in Gewerbe und Industrie. Eine umweltgerechte Entsorgung ist zur Schonung von Gewässer und Böden zentral. Bei den Holzaschen wird unterschieden zwischen Rost- und Bettaschen sowie Flug- und Filteraschen bzw. Stäuben. Holzaschen können unter gewissen Voraussetzungen auf den Deponien Typ D und E entsorgt werden.

© Holzenergie Schweiz

Jährlich fallen rund 75‘000 Tonnen Holzasche an. Gut die Hälfte, ca. 35‘000 Tonnen, stammt von automatischen Feuerungen, wie beispielsweise Kehrichtverbrennungsanlagen. Bei rund zwei Drittel der Holzasche handelt es sich um Grobasche, sogenannte Rost- und Bettasche. Der Rest ist Flug- und Filterasche. Die Holzasche entsteht bei der energetischen Nutzung von naturbelassenem Waldholz sowie bei der thermischen Verwertung von Alt- und Restholz. Holzasche, die nicht umweltgerecht entsorgt wird, kann negative Auswirkungen auf Gewässer, Böden, Luft und Mensch haben.

Ökologische Beurteilung

Aschen von naturbelassenem Holz können optisch nicht von Aschen aus behandeltem Holz unterschieden werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Rost- bzw. Bettaschen nicht mit hochbelasteten Flugascheanteilen, dem Rückstand aus den Kehrichtverbrennungsanlagen, vermischt sind. Holzaschen sind zudem mit Chrom VI belastet, das stark toxisch ist.

Entsorgung

Privathaushalte: Holzaschen aus Einzelraumfeuerungen wie beispielsweise Cheminées oder kleinen Pelletöfen können mit dem Kehricht in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden.

Industrie und Gewerbe: Rost- und Bettaschen ebenso wie Filteraschen und –stäube aus der thermischen Nutzung von Holzbrennstoffen können auf Deponien des Typs D und E entsorgt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mit Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen KVA vermischt werden. Rost- und Bettasche aus der thermischen Behandlung von Holzabfällen, die nicht als Holzbrennstoffe gelten, wie etwa Altholz, dürfen ebenso auf die beiden Deponietypen D und E gebracht werden. Voraussetzung ist, dass der Grenzwert von 50'000 mg/kg TOC eingehalten wird. Bis zum 31. Dezember 2025 dürfen die zugehörigen Filteraschen und -stäube ebenfalls auf den beiden Deponietypen entsorgt werden. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist müssen diese Aschen, die erhebliche Mengen an Schwermetallen enthalten, vorgängig behandelt werden.

Projekt HARVE

Heute wird die Holzasche weitgehend in Deponien abgelagert. Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung ist es wünschenswert, die Holzasche nach Möglichkeit zu verwerten. So steht es in der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA). Voraussetzung dafür sind belastbare Daten zu Mengen, Qualität und Herkunft der anfallenden Holzaschen. Das Projekt HARVE verfolgt das Ziel, die Grundlagen und Anforderungen für zukünftige, regionale Verwertungs- und Entsorgungslösungen für Holzaschen zu erarbeiten und diese in einem Leitfaden zusammenzufassen. Das Projekt wird realisiert mit der Unterstützung des Bundesamts für Umwelt im Rahmen des Aktionsplans Holz.

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Letzte Änderung 17.01.2023

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