Batterien

In der Schweiz werden pro Jahr knapp 200 Millionen Batterien verkauft. Davon werden die meisten rezykliert. Dennoch gelangen weiterhin zu viele Batterien in den Haushaltskehricht. So gehen wertvolle Metalle verloren. Alle verbrauchten Batterien müssen von Gesetzes wegen an die Verkaufsstellen zurückgegeben oder bei Sammelstellen abgegeben werden.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien. Akkumulatoren, kurz Akkus genannt, gelten ebenfalls als Batterien. Sämtliche Batteriearten sind Sonderabfälle.

Gerätebatterien sind weit verbreitet und finden in zahlreichen elektrischen und elektronischen Apparaten Verwendung, die unabhängig vom Stromnetz betrieben werden. Fahrzeugbatterien dienen dazu, Anlasser, Lampen oder Zündung von Fahrzeugen mit Strom zu versorgen. Industriebatterien werden zu vielfältigen industriellen oder gewerblichen Zwecken eingesetzt. Dazu gehören auch Batterien für Elektrofahrzeuge sowie alle Batterien, die nicht unter die beiden anderen Kategorien fallen.

Seit einigen Jahren werden in allen Kategorien deutlich mehr Lithium-Ionen Batterien eingesetzt, so zum Beispiel für den Betrieb von Mobiltelefonen, Notebooks oder für den Einsatz in der Elektromobilität (E-Bikes, Elektrofahrzeuge, etc.).

Ökologische Beurteilung

Batterien bestehen aus wertvollen Rohstoffen wie Blei, Eisen, Kobalt, Lithium, Nickel, Mangan und Zink. Schädliche Schwermetalle wie Cadmium oder Quecksilber sind dank sehr strengen Grenzwerten allenfalls noch in Spuren enthalten. Die Gewinnung der Rohstoffe aus natürlichen Lagerstätten belastet die Umwelt. Wenn Konsumentinnen und Konsumenten Batterien dem Recycling zuführen, müssen weniger neue Rohstoffe gewonnen werden.

Alternativen zu Einweg-Batterien sind solarbetriebene Geräte, Apparate mit Netzanschluss und die Verwendung von wiederaufladbaren Batterien (Akkus). Wirtschaftlich wie auch ökologisch sinnvoll ist der Einsatz von Akkus in Geräten mit hohem Strombedarf (Spielzeug, Mobiltelefone, Digitalkamera, Taschenlampe, etc.). Ebenfalls möglich, aber kaum lohnend ist der Gebrauch in Geräten mit sehr kleinem Strombedarf (Fernbedienungen, Taschenrechner, Küchenuhren). Denn eine Einweg-Batterie hält bei solchem Einsatz meist monate- oder gar jahrelang.

Separate Sammlung

Von den jährlich verkauften 120 Millionen Gerätebatterien (ca. 3‘500 Tonnen) werden ca. 68 % separat gesammelt und anschliessend verwertet (Rücklaufquote 2016: 67.8 %). Der Rest, das sind 35 Millionen Stück, wird trotz Verbot mit dem Siedlungsabfall entsorgt. Dadurch gehen wertvolle Metalle verloren.

Konsumenten und Konsumentinnen sind verpflichtet, Altbatterien zu einer Verkaufsstelle oder einer anderen Sammelstelle zurückzubringen. Das Gesetz schreibt allen Anbietern vom Grossverteiler bis zum Kiosk vor, gebrauchte Gerätebatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Auch viele Gemeindesammelstellen weisen einen Behälter für das Batterierecycling auf.

Vorsicht geboten ist bei Lithium-Ionen-Akkus, die im Modellbau (z. B. Modellflugzeuge, Modellboote) eingesetzt werden. Meist handelt es sich um kantige Pakete aus Batteriezellen ohne feste Umhüllung, die über Anschlusskabel verfügen. Solche Batterien verfügen über keinen Sicherungsmechanismus und müssen deshalb ins Fachgeschäft zurückgebracht werden. Gelangen sie in die Sammlung von Haushaltsbatterien, kann es im schlimmsten Fall zu einem Schwelbrand kommen. Falls sich Modellbau-Akkus bereits im Batteriegemisch befinden, sollten sie entfernt und gesondert dem Recycling zugeführt werden.

Auch gebrauchte Fahrzeug- und Industriebatterien müssen separat gesammelt und der Verwertung zugeführt werden. Die Rückgabe an die Verkaufsstellen oder an eine berechtigte Sammelstelle ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Entsorgung/Recycling

Seit Anfang der 1990er Jahre werden Gerätebatterien im Inland rezykliert. Die Verwertungsanlage gewinnt Eisen, Mangan, Zink und Quecksilber zurück und überführt die anfallenden Schadstoffe in eine unschädliche Form. Nickel-Cadmium-, Lithium-Ionen- und Bleiakkus werden vor der Behandlung aussortiert und dafür spezialisierten, meist im Ausland angesiedelten Firmen zur Verwertung übergeben.

Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung sammeln Fahrzeug- und Industriebatterien und exportieren sie zur Verwertung ins Ausland. Aus Fahrzeugbatterien werden Blei, Kunststoffe und Batteriesäure zurückgewonnen, aus Industriebatterien je nach Typ verschiedene Metalle. Erlaubt sind nur Exporte in OECD- oder EU-Staaten. Dazu ist eine Bewilligung des BAFU nötig. Exporteure müssen nachweisen, dass die Behandlung umweltverträglich erfolgt.

Finanzierung durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr

Eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) deckt die Kosten von Sammlung, Transport und Recycling der Altbatterien. Die VEG ist im Verkaufspreis inbegriffen. Der Bund legt ihre Höhe fest, welche sich nach Batterietyp und -gewicht bemisst.

Die INOBAT Batterierecycling Schweiz erhebt, verwaltet und verwendet die VEG im Auftrag des BAFU. Aus diesem Fonds finanziert die INOBAT auch Sensibilisierungskampagnen, um den Rücklauf von Batterien zu fördern. Die Organisation fungiert zudem als Meldestelle für alle Batterien, die auf den Schweizer Markt kommen.

Befreiung von der vorgezogenen Entsorgungsgebühr

Die Gesetzesgrundlage erlaubt es, bestimmte Batterietypen von der VEG zu befreien. Voraussetzung ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sammlungs- und ein gesichertes Finanzierungssystem mit sehr hohem Rücklauf und einer Verwertung nach dem Stand der Technik organisiert.

Mit dem rasanten Wachstum der Elektromobilität gewinnt die Frage nach der umweltgerechten Entsorgung von ausgedienten Lithium-Ionen-Batterien aus Elektroautos an Bedeutung. Die Importeure und Hersteller von Elektrofahrzeugen haben sich daher zusammengeschlossen, um eigenverantwortlich ein System für die umweltgerechte Entsorgung (Sammlung, Transport und stoffliche Verwertung) umzusetzen und dessen Finanzierung sicherzustellen. Nach Prüfung der eingereichten Gesuche, sind Hersteller und Importeure von Elektrofahrzeugen vorerst für weitere zwei Jahre, bis Ende 2023, von der Gebührenpflicht befreit. Bedingung für eine Befreiung ist, dass die Batterien nachweislich umweltgerecht entsorgt werden. Die von der Gebühr befreiten Hersteller und Importeure von Elektrofahrzeugen sind verpflichtet, ausgediente Batterien unentgeltlich zurückzunehmen.

In der Zwischenzeit verfolgt das BAFU die Entwicklung der neuen EU-Verordnung über die Entsorgung von Batterien und Altbatterien und prüft, ob die bestehenden Instrumente ausreichen oder ob rechtliche Anpassungen notwendig sind.

Auch die Fahrzeugbatterien (für Anlasser, Lampen oder Zündung) sind von der Gebührenpflicht befreit. Hier beträgt die Rücklaufquote bereits über 95 Prozent.

Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie hier:

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Letzte Änderung 28.07.2022

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