11. Newsletter CO2-Kompensation in der Schweiz, 16.02.2018

Die Geschäftsstelle Kompensation informiert Sie mit diesem Newsletter über wichtige Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen zum Thema Kompensation von CO2-Emissionen im Inland.


1. Aktualisierte Version Vollzugsmitteilung- Publikation

Im Gleichschritt mit der jüngsten Teilrevision der CO2-Verordung (in Kraft getreten am 1. Januar 2018) wurde die Vollzugsmitteilung „Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland“ aktualisiert und bezüglich der aktuellen Vollzugspraxis präzisiert.

Die aktualisierte Vollzugsmitteilung wurde zusammen mit den aktualisierten Energiepreisen für 2018 am 1. Februar 2018 auf der Webseite des BAFU publiziert. Eine Übersicht aller Änderungen in der Vollzugsmitteilung finden Sie auf Seite 95 der Vollzugsmitteilung.


2. Verwaltung von Forward Action Requests – Erläuterung

Alle Forward Action Requests (FAR), die für das Projekt/Programm verbindlich sind, werden durch die Geschäftsstelle Kompensation (GS KOP) am Ende des Prüfprozesse aufgelistet. Es ist möglich, dass sich FAR der Prüfstelle während der Prüfung durch die GS KOP erledigt haben und nicht mehr umgesetzt werden müssen. Solche FAR werden von der GS KOP nicht mehr wiederholt und nicht in der Liste der gültigen FAR aufgeführt.

FAR finden sich in den Verfügungen. Bisher waren sie bei Gesuchen um Eignungsentscheid (Art. 7 CO2-Verordnung) in der Projekt-/Programmbeschreibung im letzten Kapitel aufgeführt. Dies wird ab jetzt vereinheitlicht.
Bei selbst durchgeführten Projekten finden sich die FAR in der Excel-Datei mit dem Titel „Kommunikation mit PE…“.

Zur eindeutigen Referenzierung der FAR nummeriert die GS KOP diese nach dem Prinzip:

FAR n (Mjj/Rjj)

mit
n: fortlaufende Nummer, die pro Gesuch jeweils ab 1 hochgezählt wird
Rjj/Mjj: entweder R für Registrierung/erneute Validierung oder M für Monitoring,
sowie mit jj für das Jahr der Gesuchseinreichung bzw. für das (erste) Jahr der vom Monitoringbericht abgedeckten Monitoringperiode.


3. Wirkungsaufteilung bei Anschlussförderung – Erläuterung

Es wird festgehalten, dass Gesuchsteller für die Wirkungsaufteilung mit dem Kanton bei geförderten Anschlüssen eines Wärmeverbunds verantwortlich ist. Die GS KOP wird anhand von Stichproben prüfen, ob alle vom Kanton geförderten Anschlüsse von Kompensationsprojekten mit einer Wirkungsaufteilung mit dem Kanton berücksichtigt sind.
Geht aus Stichproben hervor, dass es Förderung gibt und keine Wirkungsaufteilung vorliegt, werden Wärmelieferungen an diese Anschlüsse nicht mehr für die Berechnung der Emissionsverminderungen anerkannt. Die Anschlüsse werden als ausserhalb der Systemgrenze angesehen, d.h.

  1. Lieferungen an geförderte Anschlüsse können nicht zu Referenzemissionen angerechnet werden (also dort abziehen), und
  2. Der Anteil der Projektemissionen, welcher für die Produktion der an die geförderten Anschlüsse gelieferten Wärme nötig war, muss nicht berücksichtigt werden (also bei Projektemissionen abziehen).

In diesem Zusammenhang wird auf die Internetseite unten hingewiesen, auf der man durch Eingabe der Postleitzahl leicht prüfen kann, ob der Kanton Anschlüsse fördert.


4. Feedback-Prozess Validierungs- und Verifizierungsstellen – aktuelle Umsetzung

Seit dem 27.4.2017 erhalten Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) systematisch Feedback von der GS KOP zu ihren Prüfberichten (Punkt 9 des 10. Newsletters). Der zugehörige Feedback-Prozess VVS wurde nun publiziert.

Prüfstellen werden nach 3 von der GS KOP als „ungenügend“ bewerteten Berichten zu einer gemeinsamen Sitzung eingeladen mit dem Ziel Massnahmen zu definieren, welche die Qualität der Berichte verbessern sollen.

Werden nach dem Termin der vereinbarten Massnahmen erneut 3 als ungenügend bewertete Berichte gezählt, wird eine erneute Sitzung eingeladen. Es werden erneut Massnahmen definiert. Wird innerhalb einer „Probezeit“ (1 Jahr oder 10 ausreichende Berichte) nach dem für die neuen Massnahmen vereinbarten Termin ein weiterer Bericht als „ungenügend“ bewertet, weil gegen diese Massnahmen verstossen wurde, wird die Zulassung der VVS entzogen und sie wird von der Liste der zugelassenen Validierungs- und Verifizierungsstellen entfernt.

Die GS KOP wird im Rahmen des Newsletters über Änderungen der Liste informieren. Es bleibt aber Aufgabe der Gesuchsteller vor Beauftragung zu prüfen, ob die Prüfstelle zugelassen ist.


5. Vorlagen für Monitoringberichte angepasst - Publikation

Die Vorlagen für Monitoringberichte wurden bezüglich Verständlichkeit überarbeitet, damit klarer ist, welche Informationen nur für die Verifizierung der 1. Monitoringperiode nötig sind und welche Angaben bei späteren Verifizierungen noch relevant sind. Auch die notwendigen Angaben bei Änderungen gegenüber der Projekt-/Programmbeschreibung insbesondere bezüglich der erwarteten Emissionsverminderungen sowie Kosten und Erlösen wurden präzisiert.  


6. Veranstaltungen

04.12.2017, Nachmittag: Informationsveranstaltung zur CO2-Kompensation im Inland. Präsentationen sind online abrufbar: am Ende der folgenden Seite im Kasten « Veranstaltung »

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Letzte Änderung 04.01.2021

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