7. Newsletter CO2-Kompensation in der Schweiz, 1.7.2016

Die Geschäftsstelle Kompensation informiert Sie mit diesem Newsletter über wichtige Entscheide, Neuerungen und Veröffentlichungen zum Thema Kompensation von CO2-Emissionen im Inland.


1. Beilage von Belegen für die Wirkungsaufteilung

Wird für die Umsetzung von Projekten oder Vorhaben von Programmen finanzielle Unterstützung durch Gemeinden oder Kantone beantragt, muss eine Aufteilung der Wirkung vorgenommen und festgelegt werden (vgl. dazu Abschnitt 2.6.3 der Mitteilung). Die Wirkung kann entweder in Abhängigkeit des von jedem Akteur im Durchschnitt pro Tonne CO2eq und Jahr ausbezahlten Beitrags oder nach Vereinbarung (beispielsweise in Form eines Verteilschlüssels) aufgeteilt werden. Die Zustimmung des Gemeinwesens ist dabei eine zwingende formelle Anforderung.

Entsprechend muss dem Gesuch um Ausstellung von Bescheinigungen ein vom Gemeinwesen unterzeichneter Beleg zur Festlegung der Wirkungsaufteilung beigelegt werden (siehe Anhang E zur Mitteilung). Dies gilt auch, wenn ein entsprechendes Gesuch um finanzielle Unterstützung noch hängig ist oder die Gelder des Gemeinwesens zugesichert, jedoch nicht ausbezahlt wurden.

Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme

UV-1315-D

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand 2024


2. Anpassung der Zulassungskriterien für Prüfstellen

Die Zulassungskriterien für Prüfstellen werden in zwei Punkten angepasst:

  1. Bei der Zulassung von Prüfstellen werden die zur Vermeidung von Interessenkonflikten festgelegten Kriterien angepasst. Ist eine zugelassene Prüfstellen an der Entwicklung eines Projekts beteiligt, ist die Prüfstelle nicht mehr für sämtliche künftige Prüftätigkeiten innerhalb des Projekttyps ausgeschlossen, sondern nur noch für das betreffende Projekt und den zugehörigen Auftraggeber. Für andere Projekte gleichen Typs ist die Prüfstelle nicht mehr ausgeschlossen.
  2. Weiter ist neu pro Prüfstelle neben dem Gesamt- und dem Qualitätsverantwortlichen nur noch ein Fachexperte pro Projekttyp notwendig.

Das Formular für Prüfstellen "Anmeldeformular für Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS)" ist unter folgendem Link verfügbar:


3. Vereinfachung der Referenzentwicklung für Wärmeprojekte

Die Anforderungen an Projekte/Programme im Bereich Komfortwärme werden im Anhang F zur Mitteilung UV-1315-D festgelegt. In Tabelle 1 des Anhangs (Seite 2) sind Empfehlungen für die zu berücksichtigenden fossilen bzw. nicht-fossilen Anteile bei der Festlegung der Referenzentwicklung nach Gebäudetyp aufgelistet (60/40 und 70/30).

In begründeten Fällen sind von den Empfehlungen in Anhang F abweichende Ansätze für die Festlegung der Referenzentwicklung zulässig. In Abschnitt 3 von Anhang F sind mögliche Begründungen aufgelistet. Diese Liste ist nicht abschliessend.

Die Geschäftsstelle akzeptiert neu zur Vereinfachung einen pauschalen Abzug von 10% auf die anrechenbaren Emissionsverminderungen (90/10), sofern mindestens eine der in Abschnitt 3 von Anhang F aufgelisteten Begründungen auf das Projekt bzw. Teile davon anwendbar sind.

Kompensation von CO2-Emissionen: Projekte und Programme

UV-1315-D

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand 2024

Beispiel: Ein Schlüsselkunde (Mehrfamilienhaus) eines mit Hackschnitzeln versorgten Wärmeverbundes ersetzt durch den Anschluss an das Wärmenetz seinen 25 Jahre alten Ölkessel. Nach Anhang F könnte er nur 70% der Referenzemissionen geltend machen. Befindet sich der Schlüsselkunde in einer Grundwasserschutzzone (keine Grundwasserwärmepumpen möglich), so kann er nun, nach Belegen der Grundwasserschutzzone 90% der Referenzemissionen geltend machen. Dies gilt auch für einen anderen Schlüsselkunden des Wärmeverbundes, der sich in einem anderen Gebiet befindet, welches zwar keine Grundwasserschutzzone ist, aber dem Ortsbildschutz unterliegt (keine solaren Wärmekollektoren zulässig). Auch dieser Schlüsselkunde kann 90% der Referenzemissionen geltend machen. Unabhängig von der ausgeschlossenen Technologie (hier einmal Grundwasserwärmepumpen, das andere mal solare Wärmekollektoren) kann der gleiche Ansatz gewählt werden.


4. Wiederholen von Formeln in der Projektbeschreibung

Beim Ausfüllen der Projektbeschreibung kann auf die Wiederholung der Formeln zur ex-post-Berechnung der Emissionsverminderungen in Kapitel 6 nur dann verzichtet werden, wenn nachvollziehbar und eindeutig ist (insbesondere Namen der Parameter explizit in den Formeln), wie aus den gemessenen Parametern die Emissionsverminderungen mit der ex-ante-Berechnung in Kapitel 4 berechnet werden.


5. Eignungskriterien bei nicht investiven Aktivitäten

Der Beginn der Umsetzung des Projekts oder des Programms darf bei der Einreichung des Gesuchs nicht länger als drei Monate zurückliegen (Artikel 5, Absatz 1d, CO2-Verordnung). Als Beginn der Umsetzung gilt der Zeitpunkt, zu dem sich der Gesuchsteller gegenüber Dritten finanziell massgeblich verpflichtet oder bei sich projekt- oder programmbezogene organisatorische Massnahmen ergreift (Artikel 5, Absatz 2, CO2-Verordnung).

Bereits laufende nicht investive Aktivitäten können als Kompensationsprojekte oder Vorhaben von Programmen unabhängig von einem Umsetzungszeitpunkt zugelassen werden, sofern die definitive Einstellung des fraglichen Projekts/Vorhabens plausibel ist und ohne Aufwand möglich ist.

Dies ist gegeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Die Aktivitäten konnten mindestens während der letzten sechs aufeinanderfolgenden Monate nur unwirtschaftlich betrieben werden.
  • Es droht nachweislich die Einstellung der Aktivitäten bzw. sie ist bereits erfolgt.
  • Die Einstellung der Aktivitäten ist weder kurz-, noch mittel-, oder langfristig mit einem Rückbau von Bauten/Anlagen verbunden.
  • Die Kostenstruktur der Aktivitäten sieht keine Amortisation von im Zusammenhang mit den Aktivitäten getätigten Investitionen vor.

Dass obige Kriterien erfüllt sind, muss belegt werden. Beispielsweise anhand von Auszügen aus Protokollen der Geschäftsleitung.


6. Benchmark von 6% von Wärmeverbünde

Die Geschäftsstelle Kompensation akzeptiert für Fernwärmeprojekte einen WACC-Benchmark von 6%, sofern es keine genaueren projektspezifischen Angaben gibt. Der Wert leitet sich aus der Vollzugserfahrung ab und wird durch die KPMG-Studie gestützt.

Insbesondere bei Gemeinden als Projektträger ist bekannt, dass niedrigere Benchmarks realistischer sind. Insbesondere Abweichungen nach oben benötigen eine Begründung.


7. Erfüllung der Kompensationspflicht

Die Kompensationspflicht laut Artikel 91 der CO2-Verordnung ist nur dann vollständig erfüllt, wenn bis zum 1. Juni:

  1. die per Verfügung festgelegte Höhe der Kompensationspflicht durch korrekte Abgabe von Bescheinigungen (CHA) im Emissionshandelsregister (richtiges Kalenderjahr und richtige Anlagennummer) durchgeführt und bestätigt wurde, oder
  2. in der Berichterstattung über die Erfüllung der Kompensationspflicht mit selbstdurchgeführten Projekten nachweislich erzielte Emissionsverminderungen ausgewiesen werden. Als Nachweis gilt die Verfügung über die Anrechenbarkeit der erzielten Emissionsverminderungen.

Es gibt keine andere Möglichkeit die Kompensationspflicht zu erfüllen.


8. Aktualisierte Publikation

Die Studie "Heizsysteme: Entwicklung der Marktanteile 2002 - 2015" Wüest und Partner AG, im Auftrag des BFE (publiziert rechts auf der Seite siehe unten) wurde für das Jahr 2015 aktualisiert. Die Ergebnisse blieben praktisch unverändert. Daher wird der Anhang F nicht angepasst.


9. Vorlagen auf Italienisch

Die aktuellen Vorlagen für die Projektskizze, die Projektbeschreibung und den Monitoringbericht wurden in italienischer Sprache unter dem folgenden Link publiziert:


10. Statistiken zu Kompensationsprojekten (Update)

Die Statistiken wurden am 21.6.2016 aktualisiert.


11. Veranstaltungen

1.12.2016, Nachmittag: Informationsveranstaltung zur CO2-Kompensation im Inland.

14.9.2016 (nicht 7.9.2016!) und 14.12.2016, jeweils Nachmittag: Veranstaltung für Validierungs- und Verifizierungsstellen. Regelmässiger Austausch, sowie aktuelle Themen.

Kontakt
Letzte Änderung 01.07.2016

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