Gefährliche Eigenschaft: Freisetzen toxischer Gase bei Kontakt mit Säure

Die gefährliche Eigenschaft "Freisetzen toxischer Gase bei Kontakt mit Säure" gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

Fundstelle             Bezeichnung der Eigenschaft Anzuwendende Kriterien                     
ChemV in Verbindung mit Anhang VI der Verordnung 67/548/EWG Sonstige toxische Eigenschaften R31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

Stoffe und Zubereitungen, die mit Säuren reagieren und giftige Gase in gefährlicher Menge freisetzen, z.B. Natriumhypochlorit, Bariumpolysulfid

R32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

Für Stoffe und Zubereitungen, die mit Säuren reagieren und sehr giftige Gase in gefährlicher Menge freisetzen, z.B. die Salze der Cyanwasserstoffsäure, Natriumazid
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG Ergänzende gesundheitsgefährliche Eigenschaften EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

Stoffe und Gemische, die mit Säuren reagieren und als akut toxisch der Kategorie 3 eingestufte Gase in gefährlicher Menge freisetzen, beispielsweise Natriumhypochlorit, Bariumpolysulfid

EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

Stoffe und Gemische, die mit Säure reagieren und als akut toxisch der Kategorien 1 und 2 eingestufte Gase in gefährlicher Menge freisetzen, beispielsweise die Salze der Cyanwasserstoffsäure, Natriumazid

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Letzte Änderung 01.10.2019

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