Die gefährliche Eigenschaft H6.2 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Fundstelle | Bezeichnung der Eigenschaft |
Anzuwendende Kriterien |
---|---|---|
UN-Empfehlung für die Beförderung gefährlicher Güter | Gefahrenklasse 6.2 Ansteckungsgefährliche toffe |
ADR Kap. 2.2.62.1 |
Vollzugshilfe Entsorgung von medizinischen Abfällen | Gruppe C Infektiöse Abfälle |
Siehe Vollzugshilfe:
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.10.2019