Die gefährliche Eigenschaft H6.1 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Fundstelle | Bezeichnung der Eigenschaft | Anzuwendende Kriterien |
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UN-Empfehlung für die Beförderung gefährlicher Güter | Gefahrenklasse 6.1 Giftige Stoffe |
ADR Kap. 2.2.61.1 |
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG | Sehr giftig | Gesamtkonzentration von mehr als 0.1% an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen (R26, R27, R28, R39) |
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG | Giftig | Gesamtkonzentration von mehr als 3% an einem oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen (R23, R24, R25, R39, R48) |
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG | Gesundheitsschädlich | Gesamtkonzentration von mehr als 25% an einem oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen (R20, R21, R22, R48, R68, R65) |
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG | Akute Toxizität | Gesamtkonzentration von mehr als 0.1% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 1 (oral) eingestuften Stoffen (H300)* Gesamtkonzentration von mehr als 0.25% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 2 (oral) eingestuften Stoffen (H300)* Gesamtkonzentration von mehr als 5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 3 (oral) eingestuften Stoffen (H301)* Gesamtkonzentration von mehr als 25% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 4 (oral) eingestuften Stoffen (H302)* Gesamtkonzentration von mehr als 0.25% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 1 (dermal) eingestuften Stoffen (H310)* Gesamtkonzentration von mehr als 2.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 2 (dermal) eingestuften Stoffen (H310)* Gesamtkonzentration von mehr als 15% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 3 (dermal) eingestuften Stoffen (H311)* Gesamtkonzentration von mehr als 55% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 4 (dermal) eingestuften Stoffen (H312)* Gesamtkonzentration von mehr als 0.1% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 1 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H330)* Gesamtkonzentration von mehr als 0.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 2 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H330)* Gesamtkonzentration von mehr als 3.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 3 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H331)* Gesamtkonzentration von mehr als 22.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 4 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H332)* *Zu berücksichtigen sind akut toxische Stoffe der Kategorien 1, 2 oder 3 (H300, H301, H310, H330, H311, H330, H331) mit einer Konzentration von mehr als 0.1% sowie akut toxische Stoffe der Kategorie 4 (H302, H312, H332) mit einer Konzentration von mehr als 1% |
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG | Spezifische Zielorgan Toxizität / Aspirationsgefahr | Konzentration von mehr als 1% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition der Kategorie 1 (H370) Konzentration von mehr als 10% an einem Stoff mit spe zifischer Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition der Kategorie 12(H371) Konzentration von mehr als 20% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition der Kategorie 3 (H335) Konzentration von mehr als 1% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition der Kategorie 1 (H372) Konzentration von mehr als 10% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition der Kategorie 2 (H373) Gesamtkonzentration von mehr als 10% an einem oder mehreren als Aspirationsgefahr der Kategorie 1 eingestuften Stoffen (H304)* *Flüssigkeiten sind nur dann zu beachten, wenn die kinematische Viskosität bei 40° C 20,5 mm²/s nicht übersteigt |
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 01.10.2019