Gefährliche Eigenschaft H6.1: Giftige Stoffe (mit akuter Wirkung)

Die gefährliche Eigenschaft H6.1 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

Fundstelle                               Bezeichnung der Eigenschaft Anzuwendende Kriterien                                 
UN-Empfehlung für die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrenklasse 6.1

Giftige Stoffe
ADR Kap. 2.2.61.1
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG Sehr giftig Gesamtkonzentration von mehr als 0.1% an einem oder mehreren als sehr giftig eingestuften Stoffen (R26, R27, R28, R39)
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG Giftig Gesamtkonzentration von mehr als 3% an einem
oder mehreren als giftig eingestuften Stoffen (R23, R24, R25, R39, R48)
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG Gesundheitsschädlich Gesamtkonzentration von mehr als 25% an einem
oder mehreren als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen (R20, R21, R22, R48, R68, R65)
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG Akute Toxizität Gesamtkonzentration von mehr als 0.1% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 1 (oral) eingestuften Stoffen (H300)*

Gesamtkonzentration von mehr als 0.25% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 2 (oral) eingestuften Stoffen (H300)*

Gesamtkonzentration von mehr als 5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 3 (oral) eingestuften Stoffen (H301)*

Gesamtkonzentration von mehr als 25% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 4 (oral) eingestuften Stoffen (H302)*

Gesamtkonzentration von mehr als 0.25% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 1 (dermal) eingestuften Stoffen (H310)*

Gesamtkonzentration von mehr als 2.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 2 (dermal) eingestuften Stoffen (H310)*

Gesamtkonzentration von mehr als 15% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 3 (dermal) eingestuften Stoffen (H311)*

Gesamtkonzentration von mehr als 55% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 4 (dermal) eingestuften Stoffen (H312)*

Gesamtkonzentration von mehr als 0.1% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 1 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H330)*

Gesamtkonzentration von mehr als 0.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 2 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H330)*

Gesamtkonzentration von mehr als 3.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 3 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H331)*

Gesamtkonzentration von mehr als 22.5% an einem oder mehreren als akut toxisch der Kategorie 4 (inhalativ) eingestuften Stoffen (H332)*

*Zu berücksichtigen sind akut toxische Stoffe der Kategorien 1, 2 oder 3 (H300, H301, H310, H330, H311, H330, H331) mit einer Konzentration von mehr als 0.1% sowie akut toxische Stoffe der Kategorie 4 (H302, H312, H332) mit einer Konzentration von mehr als 1%
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG Spezifische Zielorgan Toxizität / Aspirationsgefahr Konzentration von mehr als 1% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition der Kategorie 1 (H370)

Konzentration von mehr als 10% an einem Stoff mit spe
zifischer Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition der Kategorie 12(H371)

Konzentration von mehr als 20% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei einmaliger Exposition der Kategorie 3 (H335)

Konzentration von mehr als 1% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition der Kategorie 1 (H372)

Konzentration von mehr als 10% an einem Stoff mit spezifischer Zielorgantoxizität bei wiederholter Exposition der Kategorie 2 (H373)

Gesamtkonzentration von mehr als 10% an einem oder mehreren als Aspirationsgefahr der Kategorie 1 eingestuften Stoffen (H304)*

*Flüssigkeiten sind nur dann zu beachten, wenn die kinematische Viskosität bei 40° C 20,5 mm²/s nicht übersteigt

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Letzte Änderung 01.10.2019

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