Gefährliche Eigenschaft H11: Toxische Stoffe (mit verzögerter oder chronischer Wirkung)

Die gefährliche Eigenschaft H11 gilt als erfüllt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

Fundstelle           Bezeichnung der Eigenschaft Anzuwendende Kriterien          
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG Krebserzeugend

Konzentration von mehr als 0.1% an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2 (R45, R49)

Konzentration von mehr als 1% an einem als krebserzeugend bekannten Stoff der Kategorie 3 (R40)
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG
Erbgutverändernd Konzentration von mehr als 0.1% an einem nach R46 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 1 oder 2 

Konzentration von mehr als 1% an einem nach R68 als erbgutverändernd eingestuften Stoff der Kategorie 3
ChemV in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG Fortpflanzungsgefährdend Konzentration von mehr als 0.5% an einem nach R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend eineingestuften Stoff der Klasse 1 oder 2

Konzentration von mehr als 5% an einem nach R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend eingestuften Stoff der Klasse 3
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG Karzinogene Wirkung Konzentration von mehr als 0.1% an einem als karzinogen der Kategorien 1A und 1B eingestuften Stoff (H350)

Konzentration von mehr als 1% an einem als karzinogen der Kategorie 2 eingestuften Stoff (H351)
ChemV in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG Keimzellenmutagenität Konzentration von mehr als 0.1% an einem als mutagen der Kategorien 1A und 1B eingestuften Stoff (H340)

Konzentration von mehr als 1% an einem als mutagen der Kategorie 2 eingestuften Stoff (H341)
ChemV in Verbindung mit
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG
Reproduktionstoxizität Konzentration von mehr als 0.3% an einem als reproduktionstoxisch der Kategorien 1A und 1B eingestuften Stoff (H360)

Konzentration von mehr als 3% an einem als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 eingestuften Stoff (H361) 

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Letzte Änderung 01.10.2019

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