Holzwerkstoffe

Gesetzliche Grundlagen

Holzwerkstoffe (z.B. Span- und Faserplatten) dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Gehalt an Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, Benzo[a]pyren und Pentachlorphenol vorgegebene Grenzwerte nicht überschreitet. Damit wird verhindert, dass Schadstoffe via Holzabfälle in Neuprodukte gelangen.

Weiterführende Informationen

Dokumente

Schadstoffgehalte in Holzwerkstoffen und Altholz (PDF, 477 kB, 16.07.2010)Schlussbericht der schweizweiten Marktkontrollen. 2010

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Letzte Änderung 07.09.2023

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